AGB für Unternehmen (nachfolgend als „Unternehmen“ bezeichnet)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der muvid GmbH (nachfolgend auch „wir“, „uns“ oder „muvid“ genannt) für die Nutzung der Online-Plattform www.muvid.de/www.muvid.app durch unsere Kunden (Unternehmen).
§ 1 Allgemeingültiges
- Die AGB sind rechtskräftig für alle Leistungen mit unseren Kunden (Unternehmen), im Besonderen bei Geschäftsbeziehungen, die durch Telefon, Schriftverkehr via E-Mail oder die Online-Plattform „www.muvid.de/www.muvid.app“ vereinbart wurden.
- muvid bietet Unternehmen (Kunden) eine Online-Plattform (Web-App) an, auf welcher Werbekampagnen, wie zum Beispiel Musik-Platzierungen zur möglichen Bearbeitung durch einen Werbeträger eingestellt werden können. muvid nimmt Werbeaufträge der Unternehmen entgegen, setzt diese auf die Online-Plattform „www.muvid.de/www.muvid.app“ und lässt im Anschluss Werbebeiträge, für die Werbekampagne, von Werbeträgern (z.B. von sogenannten Influencern), sofern diese sich von selbst für die jeweilige Werbekampagne entscheiden, erstellen und ausführen. Die Werbeträger werden von muvid nicht aktiv beauftragt. Die Werbeträger können sich selbst für die Beteiligung an einer Werbekampagne entscheiden, d.h. ein von einem Unternehmen eingestellter Werbeauftrag muss nicht zwangsläufig von einem Werbeträger bearbeitet werden.
- Allein die AGB von muvid haben Geltung. Die AGB der Unternehmen/ Kunden werden nur Bestandteil des Vertrags, wenn muvid ihnen schriftlich zustimmt.
- Einzelvereinbarungen mit dem Unternehmen haben immer Vorrang vor den AGB, jedoch müssen diese schriftlich von muvid bestätigt werden (E-Mail ausreichend).
- Mängelanzeigen, Rücktrittserklärungen oder Minderungen durch das Unternehmen sind erst durch schriftliche Erklärungen wirksam.
- Gesetzliche Vorschriften haben Geltung, solange sie nicht in den AGB wirksam geändert oder ausgeschlossen wurden.
§ 2 Nutzung des Angebots durch Unternehmen
- Verträge zwischen muvid und dem Unternehmen sind nur dann gültig, wenn die Unternehmen, natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften sind, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts mit muvid in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeiten handeln.
- Das Unternehmen hat bei der Buchung nur wahrheitsgemäße Daten anzugeben und ist verpflichtet, jegliche Änderungen seiner Rechnungs- und Profildaten auch an muvid zu melden (E-Mail ausreichend).
- Sollte das Unternehmen einen Account auf der Plattform erstellen und unterhalten ist dieser nutzergebunden, d.h. dem Unternehmen ist es nicht gestattet, diesen Account an Dritte weiterzugeben.
- Das Unternehmen ist selbst für den Schutz ihres Passworts zuständig, eine Aushändigung des Passworts an andere Personen ist nicht erlaubt.
- Dem Unternehmen ist es nicht erlaubt, schädliche Inhalte wie Viren oder Trojaner und/ oder ähnliche Schadsoftware etc. in das System von muvid einzubringen. Sollte dies dennoch geschehen, wird das Unternehmen sofort von muvid ausgeschlossen und hat Schadensersatz zu leisten bzw. etwaige Schäden gegenüber muvid zu ersetzen.
- Das Unternehmen unterlässt die Verbreitung von geschäftsschädigenden Unwahrheiten über muvid.
- Das Unternehmen verpflichtet sich dazu, die AGB von muvid anzuerkennen und einzuhalten. Bei Verstößen ist muvid berechtigt, das Unternehmen vom Gebrauch von der Online-Plattform „www.muvid.de/www.muvid.app“ auszuschließen.
- Die Löschung des Accounts des Unternehmens ist jederzeit möglich. Hierfür hat das Unternehmen einen Löschungsantrag schriftlich (E-Mail ausreichend) gegenüber muvid zu stellen. Die Löschung findet innerhalb der folgenden 14 Werktage statt.
§ 3 Beschreibung der Leistungen
- Das Unternehmen beauftragt muvid eine Kampagne zur Bewerbung von Musik- und Audioinhalten auf der Online-Plattform einzustellen und erwirbt in diesem Zusammenhang sogenannte „Reichweitenpakete“. Die Kampagne hat zum Ziel, Musik- und Audioinhalte in Videos (Werbebeiträge) von Werbeträgern, welche sich für die Durchführung einer eingestellten Werbekampagne entscheiden, auf der Social-Media-Plattform TikTok zu platzieren.
- Die Annahme eines Auftrags kann von muvid innerhalb der nächsten 7 Werktage abgelehnt und widerrufen werden.
- Musik- & Audioinhalte-Kampagne:
(a) Als erstes wählt das Unternehmen die gewünschte Reichweite auf der Social-Media-Plattform TikTok im Rahmen der von muvid angebotenen Reichweitenpakete aus. Die Reichweite berechnet sich anhand der Views der einzelnen Werbebeiträge der Werbeträger.
Beispiel: Das Unternehmen bucht eine Werbekampagne mit der Reichweite von 1 Millionen – gemessen an den Views der einzelnen Werbebeiträge der Werbeträger auf der jeweiligen Social-Media-Plattform. Diese Kampagne kann bspw. durch 10 verschiedene Wertbeiträge (von verschiedenen Werbeträgern) mit jeweils 100.000 Views erfüllt werden.
Im Anschluss werden die formalen Merkmale der Kampagne, durch das Unternehmen, bestimmt (wie bspw. der Audio-/Musiktitel und der Startzeitpunkt der Kampagne). Die Dateitypen des Inhalts werden hierbei von muvid festgelegt. Das Unternehmen stellt den zu bewerbenden Inhalt (Musik- und Audioinhalte) selbst als Link oder MP3 zur Verfügung. Voraussetzung für die Annahme und Durchführung einer Kampagne ist, dass der zu bewerbende Audio-/Musiktitel bereits auf der Plattformen TikTok veröffentlicht wurde. Des Weiteren ist das Unternehmen dazu verpflichtet, eine genaue Beschreibung und Targetierung der Kampagne, laut den Einstellungsmöglichkeiten von muvid, abzuliefern.
(b) Der oben beschriebene Vorgang gilt nach Abschluss des gesamten Vorgangs als rechtsverbindliches Vertragsangebot gegenüber muvid.
(c) muvid überprüft im Anschluss die Realisierbarkeit des Auftrags und behält sich vor, die Annahme ohne Bereitstellung von Gründen abzulehnen. Eine Annahme erfolgt immer schriftlich via E-Mail.
(d) Nach der Überprüfung und Annahme des Vertragsangebots werden die Daten und Inhalte der Werbekampagne auf der Online-Plattform „www.muvid.de/www.muvid.app“ den Werbeträgern auf der Online-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Werbekampagne kann anschließend gem. den Angaben des Unternehmens von den Werbeträgern bearbeitet werden, vorausgesetzt dass sich ein oder mehrere Werbeträger für die Werbekampagne entscheiden.
(e) muvid gibt die Auftragsbeschreibung der Unternehmen an die Werbeträger weiter, damit diese sich um die Ausführung der Kampagne bemühen können. Sollte sich ein Werbeträger auf die Kampagne melden, wird dieser von muvid automatisch beauftragt, an der Kampagne teilzunehmen und einen Werbebeitrag zu erstellen. Dieser Werbebeitrag des Werbeträgers wird anschließend auf dem Social-Media-Kanal des Werbeträgers veröffentlicht.
(f) Der Werbebeitrag ist ein mindestens 10 bis 15-sekündiges Video, in welchem die Musik- und Audioinhalte des Unternehmens verwendet und deutlich zu hören sind.
(g) Sobald die gebuchte Reichweite des Unternehmens durch die Werbeträger und deren Werbebeiträge erreicht ist, wird die Werbekampagne beendet und es werden keine weiteren Werbeträger durch muvid beauftragt.
(h) Sollten sich innerhalb von 31 Werktagen nicht genügend Werbeträger an der Werbekampagne beteiligen, um die gebuchte Reichweite des Unternehmens zu erfüllen, behält muvid sich vor, von dem Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird das Unternehmen per E-Mail über das Ende der Kampagne informiert und es erfolgt eine Teilerstattung an das Unternehmen, anteilig der realisierten Reichweite.
(i) Das Unternehmen hat keinen Anspruch auf Durchführung oder Teilnahme eines Werbebeitrages. Des Weiteren hat das Unternehmen keinen Anspruch auf eine bestimmte Durchführung der Werbekampagne durch den Werbeträger. Die Werbeträger sind im Rahmen der Kriterien von muvid frei, zu entscheiden, wie der Inhalt des Unternehmens (z.B. die Musik) von Ihnen in ihrem Werbebeitrag und bei der Bearbeitung einer Werbekampagne eingesetzt wird.
(j) muvid steht es frei, eine Werbekampagne jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu stoppen und abzubrechen. In diesem Fall erhält das Unternehmen eine Teilerstattung des gebuchten Reichweitenbudgets (entsprechend der nicht realisierten Reichweite).
(k) Nach Eingang der fälligen Zahlungen des Unternehmens für das gebuchte Reichweitenpaket wird die jeweilige Werbekampagne auf der Online-Plattform „www.muvid.de/www.muvid.app“ eingepflegt, d.h. den Werbeträgern zur möglichen Bearbeitung angeboten und entsprechend auf der Online-Plattform sichtbar gemacht. Eine direkte Kommunikation zwischen dem Unternehmen und den Werbeträgern findet nicht statt.
(l) Bei erfolgreicher Fertigstellung der Werbekampagne und erreichen der gebuchten Reichweite wird das Unternehmen schriftlich von muvid informiert. Die Werbekampagne gilt ab diesem Zeitpunkt als abgenommen.
(m) Das Unternehmen hat nach Beendigung der Kampagne die Möglichkeit einzusehen, welcher Werbeträger an der Kampagne beteiligt ist. Eine direkte Kommunikation Seitens des Unternehmens mit den Werbeträgern ist nicht möglich.
§ 4 Buchungssystem
(1) muvid gibt dem Unternehmen die Möglichkeit, über das Buchungssystem oder eine personalisierte Schnittstelle Werbekampagnen zu buchen. Nach Annahme der Buchung durch muvid, Bezahlung und Erfüllung der formalen Kriterien wird die Werbekampagne den potenziellen Werbeträgern über die Online-Plattform sichtbar gemacht.
(2) Die Preisgestaltung für die Reichweiten werden bei der Buchung angegeben, alle Preise sind zuzüglich Umsatzsteuer zu berechnen und bei Vertragsabschluss (Buchung) direkt zu zahlen.
(3) Der Preis einer Werbekampagne bemisst sich an der gebuchten Reichweite. Die Reichweite beschreibt die kumulierten Anzahl an Views, der einzelnen Werbeiträge (Videos) der einzelnen Werbeträger auf der Social-Media-Plattform TikTok.
§ 5 Rücktrittsregelung
(1) Den Unternehmen steht es nicht frei, Werbeiträge von Werbeträgern anzunehmen oder abzulehnen, dies obliegt allein muvid. Das Unternehmen kann keinen direkten Einfluss auf die Auswahl der Werbeträger und die Art und Weise der Durchführung der Werbebeiträge nehmen.
(2) muvid kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Werbeträger die Vereinbarungen nicht erfüllt oder sich binnen 31 Werktage nach Start der Kampagne keine Werbeträger oder keine ausreichende Anzahl an Werbeträgern zur Realisierung der Reichweite für das Unternehmen finden lassen.
(4) Das Unternehmen kann den Vertrag, nach Zahlungseingang, nicht kündigen. Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz, sollte eine Kampagne nicht vollständig erfüllt oder abgebrochen werden.
(5) Wird ein Vertrag vor der Fertigstellung, d.h. vor Erreichen der gebuchten Reichweite, von muvid gekündigt, verpflichtet sich muvid dazu, den Teilbetrag der nicht erfüllten Reichweite dem Unternehmen zurückzuerstatten.
Beispiel: Wird nur die Hälfte (50%) der gebuchten Reichweite durch Werbeträger erfüllt, wird dem Unternehmen die Hälfte (50%) des Kaufpreises zurückerstattet.
§ 6 Urheberrecht/ Nutzungsrechte
(1) Nach Fertigstellung der Kampagne durch die Herstellung der Werbebeiträge verpflichtet sich muvid, dem Unternehmen die Durchführung der Werbebeiträge durch die Werbeträger kenntlich zu machen. Dies erfolgt durch die Übermittlung von Links auf die Werbebeiträge.
(2) Das Unternehmen ist entsprechend berechtigt, diese Werbebeiträge örtlich und zeitlich uneingeschränkt unter Nennung des Werbeträgers zu teilen und anderweitig physisch und non-physisch zu nutzen. Bei Verstößen hiergegen haftet das Unternehmen.
(3) Das Unternehmen räumt muvid und den Werbeträgern – im Zusammenhang mit einer Kampagne – ein nicht-exklusives, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den eingestellten Inhalten (z.B. Musik) ein.
muvid und die Werbeträger sind entsprechend berechtigt, die Inhalte ganz oder in Teilen im Rahmen der Erfüllung des Vertrages (Werbekampagne) zu verwenden und zu verwerten. muvid ist insbesondere berechtigt, die vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Inhalte auf der Plattform zu platzieren und zu veröffentlichen bzw. öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen und zu verbreiten.
In diesem Zusammenhang garantiert das Unternehmen, Inhaber der zur Vertragserfüllung erforderlichen Rechte zu sein und dass es uneingeschränkt berechtigt ist, diese Rechte muvid und den Werbeträgern zur Erfüllung der jeweiligen Werbekampagne zu übertragen. Das Unternehmen garantiert außerdem, dass die Inhalte nicht gegen Rechte Dritter verstoßen (insbesondere Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte und Designrechte) und erforderliche Einwilligungen von Beteiligten eingeholt wurden.
Das Unternehmen stellt muvid und die Werbeträger in diesem Zusammenhang von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Urheberrechts-, Wettbewerbs-, Marken-, Datenschutz- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die gegen muvid oder gegen die Werbeträger durch Dritte erhoben werden sollten, auf erstes Anfordern hin frei.
§ 7 Entgelt und Rückerstattung
(1) Das Unternehmen gibt bei der Auftragserstellung ein festes Kampagnenbudget ein, welches nicht überschritten wird. Die Vergütung für die einzelnen Werbeträger werden von muvid verhandelt und festgelegt. Diese ist für das Unternehmen nicht erkenntlich. Leistungsänderungen müssen bei allen Kampagnen schriftlich (E-Mail ausreichend) mit muvid abgeklärt werden.
(2) Alle angegeben Preise sind zuzüglich Umsatzsteuer zu betrachten.
(3) Mit Begleichen der Rechnungssumme fallen keine weiteren Kosten für das Unternehmen an. Alle Kosten für die Werbeträger und die Provision von muvid sind im Preis bereits enthalten.
(4) Die Zahlung ist direkt bei der Buchung fällig. Die Werbekampagne wird, soweit vom Unternehmen nichts anderes vorgegeben wurde, innerhalb von 5 Werktagen nach Zahlungseingang, auf der Online-Plattform für Werbeträger zugänglich gemacht.
(5) Die Werbekampagne wird beendet, sobald das Budget des Unternehmens aufgebraucht, die gebuchte Reichweite erfüllt wurde oder der Kampagnenzeitraum von 31 Werktagen abgelaufen ist.
(6) Die von muvid generierten und erfassten Daten (Reichweitenzahlen) bilden die Grundlage für die Abrechnungen mit den Unternehmen.
(7) muvid bietet dem Unternehmen folgende Zahlungsmöglichkeiten an: Überweisung und PayPal.
§ 8 Gewährleistung
(1) Das Unternehmen hat keinen Anspruch auf eine kontinuierliche Verfügbarkeit der Online-Plattform “www.muvid.de/www.muvid.app” und des Service. Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz bei Ausfall der Online-Plattform und des Service, gleich aus welchen Gründen. muvid ist jedoch bemüht, einen störungsfreien Betrieb der Online-Plattform anzubieten. Dies beschränkt sich naturgemäß auf Leistungen, auf die muvid einen Einfluss hat. Das Unternehmen erkennt insoweit an, dass eine vollständige lückenlose Verfügbarkeit der Online-Plattform nicht durchgehend technisch realisierbar ist. muvid bemüht sich jedoch, die Online-Plattform so dauerhaft wie möglich verfügbar zu halten. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
(2) Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, es sei denn sie widersprechen den AGB.
(3) Die Werbeträger werden die Werbekampagnen, für die sie sich entscheiden gem. den von muvid aufgestellten Qualitätsstandards im Zusammenhang mit der Durchführung eines Werbebeitrags ausarbeiten. muvid behält sich vor, einen Werbebeitrag des Werbeträgers erneut herstellen zu lassen, wenn dieser von den Anforderungen der AGB und den gängigen Qualitätsstandards abweicht.
(5) muvid übernimmt bei den Werbekampagnen keine Gewähr dafür, dass bestimmte Zielgruppen oder Nutzer erreicht werden.
(6) Darüber hinaus übernimmt muvid bei den Werbekampagnen auch keine Gewähr dafür, dass sich im Anschluss an eine Werbekampagne ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (egal in welcher Größenordnung) oder sonstiger Erfolg für das Unternehmen einstellt.
(7) Das Unternehmen ist dazu verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich an muvid zu melden, ansonsten ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.
§ 9 Haftung
(1) muvid haftet für grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz und bei Personenschäden uneingeschränkt. Die Haftung ist auf den Schaden des Vertrags beschränkt.
(2) muvid haftet nicht für den Verlust von Daten, sowie im Falle höherer Gewalt.
(3) muvid haftet nicht für die Inhalte der Unternehmen und der Werbeträger.
(4) muvid haftet nicht für fehlende Werbekennzeichen auf den Social-Media-Kanälen der Unternehmen und des Webeträgers.
(5) Bei dem Versand von Materialien der Unternehmen an die Webeträger übernimmt muvid keine Haftung. (Transportschäden, Diebstahl etc.)
§ 10 Kundenreferenz
(1) Wenn keine gegenteilige Vereinbarung abgeschlossen wurde oder das Unternehmen vorab keine Einwände schriftlich (E-Mail) gegenüber muvid erhoben hat, ist das Unternehmen damit einverstanden, als Werbereferenz für muvid zu fungieren. muvid ist entsprechend berechtigt bei der Publizierung der Werbereferenz alle öffentlich zugänglichen Daten und Kennzeichen (o.ä.) des Unternehmens zu verwenden und auf das Unternehmen im Rahmen seines Unternehmensauftritts hinzuweisen (einschließlich Unternehmenskennzeichen).
§ 11 Geheimhaltung
- Das Unternehmen verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Vertrages zugänglich gemachten, erlangten Informationen über Angelegenheiten von muvid, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder die aus Sicht eines objektiven Beobachters als vertraulich erkennbar sind; sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Informationen, Daten, Ideen, Konzepte und Businessmodelle, von muvid vertraulich zu behandeln.
(2) Dem Unternehmen ist es ausdrücklich nicht gestattet, vertrauliche Informationen zu veröffentlichen und schuldhafte Zuwiderhandlungen vorzunehmen.
(3) Sollte das Unternehmen der Regelung zuwider handeln, wird muvid rechtliche Schritte dagegen einleiten.
§ 12 Datenschutz
(1) muvid nutzt die Daten der Unternehmen und der Werbeträger zur Abwicklung der Werbekampagnen.
(2) muvid leitet keine Daten an Dritte weiter.
(3) muvid gibt dem Unternehmen die Gelegenheit, Profildaten einzusehen, zu ändern oder zu entfernen. Weitere Information über den Datenschutz und die sich darauf ergebenden Rechte für betroffene Personen sind auf der Homepage von muvid einzusehen.
§ 13 Abschlussbestimmungen
(1) Auf alle Verträge findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Bei Differenzen aus Vertragsverhältnissen ist der Gerichtsstand Bochum.
(3) muvid behält sich vor, die AGB jederzeit anpassen zu können. Von Änderungen, Ergänzungen oder Neufassungen dieser AGB werden die Unternehmen vor deren Inkrafttreten rechtzeitig per E-Mail informiert. Erfolgt von dem Unternehmen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Information ein schriftlicher Widerspruch (E-Mail ausreichend), gelten die geänderten AGB als genehmigt. Bei einer Anpassung werden die geänderten Bedingungen auf muvid veröffentlicht.
(4) Wenn einzelne Regelungen der AGB nicht wirksam sein sollten, besteht die Wirkung der restlichen AGB trotzdem. Unwirksame Punkte werden durch gesetzliche Regelungen ersetzt.
(5) muvid ist berechtigt, diesen Vertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten auf ein anderes Unternehmen zu übertragen. Die Übertragung wird 30 Tage, nach Mitteilung an das Unternehmen, wirksam. Bei der Übertragung dieses Vertrages auf ein anderes Unternehmen steht dem Unternehmen ein Sonderkündigungsrecht zu, welches innerhalb von einer (1) Woche nach Mitteilung schriftlich gegenüber muvid ausgeübt werden muss (E-Mail ausreichend).
AGB für Creator (nachfolgend als Werbeträger“ bezeichnet
Allgemeine Geschäftsbedingungen der muvid GmbH (nachfolgend auch „wir“, „uns“ oder „muvid“ genannt) für die Nutzung der Online-Plattform „www.muvid.de/www.muvid.app“ durch unsere NutzerInnen (Creator & Influencer, nachfolgend auch „Werbeträger“ genannt).
§ 1 Allgemeines
(1) Unternehmen haben die Möglichkeit, über die von muvid zur Verfügung gestellte Online-Plattform “www.muvid.de/www.muvid.app”, Werbebeiträge für Werbekampagnen von Werbeträgern herstellen zu lassen. Über die Plattform wird die Werbekampagne verschiedenen Werbeträgern (Influencer*innen) sichtbar gemacht. Die Werbeträger können freiwillig aus den Werbekampagnen wählen und sich an diesen beteiligen. Die Werbeträger erstellen Werbebeiträge für die Werbekampagnen. Als Werbeträger sind nur Unternehmer, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeiten handeln, zum Vertragsschluss mit muvid berechtigt.
(2) Die AGB von muvid gelten ausschließlich. Abweichende Geschäftsbedingungen des Werbeträgers müssen muvid kommuniziert und von muvid genehmigt werden.
(3) Einzelvereinbarungen mit dem Werbeträger gelten vor den AGB. Für eine solche Vereinbarung ist eine schriftliche Bestätigung von muvid notwendig.
(4) Rechterhebliche Erklärungen oder Anzeigen hat der Werbeträger in schriftlicher Form muvid zuzusenden.
(5) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland, es sei denn sie wurden in diesen AGB angepasst oder exkludiert.
§ 2 Accountnutzung und Anmeldung
(1) Der Werbeträger gibt nur wahrheitsgemäße Daten an.
(2) Der Werbeträger muss bei Registrierung mindestens 18 Jahre bzw. mindestens 16 Jahre alt sein. Ist der Werbeträger mindestens 16 Jahre alt und hat das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet, dann hat der Werbeträger die Einwilligung der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme an dieser Plattform einzuholen.
(3) Der Werbeträger registriert sich mit nur einem (1) Account.
(4) Der Werbeträger kann seine sozialen Medien mit muvid verbinden, abhängig davon, ob muvid die Verbindung für die jeweilige Social-Media-Plattform anbietet. Andernfalls findet eine Verifizierung des Social-Media-Profils des Werbeträgers auf einem anderen technischen Weg statt.
(5) Dem Werbeträger ist es nicht erlaubt, seinen Account bei muvid an andere Personen oder Unternehmen weiterzugeben.
(6) Der Werbeträger ist selbst für den Schutz seines Passworts verantwortlich, eine Aushändigung des Passworts an andere Personen ist nicht erlaubt.
(7) Dem Werbeträger ist es nicht gestattet, schädliche Inhalte wie Viren oder Trojaner in das System von muvid einzubringen. Sollte dies dennoch geschehen, wird der Werbeträger sofort von muvid ausgeschlossen und Schadensersatz leisten bzw. etwaige Schäden muvid gegenüber ersetzen.
(8) Der Werbeträger unterlässt die Verbreitung von geschäftsschädigenden Unwahrheiten über muvid.
(9) Der Werbeträger verpflichtet sich dazu, die AGB und Regeln von muvid anzuerkennen und einzuhalten. Bei Verstößen wird der Werbeträger vom Gebrauch von muvid ausgeschlossen.
(10) Der Werbeträger kann auf Wunsch die Löschung seines Kontos beantragen. Hierfür muss der Werbeträger muvid schriftlich (E-Mail ausreichend) kontaktieren. Die Löschung findet innerhalb der nächsten 15 Werktage statt.
(11) muvid ist es vorbehalten, einen Werbeträger jederzeit von der Plattform auszuschließen. Der Werbeträger hat keinen Anspruch auf die Nutzung der Plattform. Bei Ausschluss des Werbeträgers wird das restliche Guthaben dem Werbeträger ausbezahlt, es sei denn der Ausschluss ist auf einen schuldhaften Verstoß des Werbeträgers gegen die Bestimmungen und Regeln dieser AGB zurückzuführen. Die Geschäftsbeziehung zwischen muvid und dem Werbeträger ist nach einem Ausschluss in jedem Fall endgültig beendet.
§ 3 Leistungen der Werbeträger
(1) muvid bietet den Werbeträgern die Möglichkeit der Teilnahme an Werbekampagnen, welche von Unternehmen bereitgestellt werden. Die Werbeträger können freiwillig auswählen, an welchen Werbekampagnen sie mitwirken möchten. Bei den Werbekampagnen handelt es sich um Produktplatzierungen mit dem Ziel, Musik- und Audioinhalte in den Videos der Werbeträger zu platzieren.
Die Teilnahme an einer Werbekampagne verpflichtet den Werbeträger zur Durchführung einer Produktplatzierung in einem Werbebeitrag gem. den Regeln von muvid und den Anforderungen an einer Werbekampagne.
(2) Produktplatzierungen:
(a) Die Erstellung des Werbebeitrags erfolgt im Ermessen der Werbeträger und gemäß der AGB von muvid. Die Unternehmen haben keinen Einfluss auf die Gestaltung der Werbeinhalte, die Gestaltung liegt allein im Verantwortungsbereich der Werbeträger unter Beachtung der Regeln von muvid (siehe auch §5).
(b) Die auf der Online-Plattform zur Verfügung gestellten Werbekampagnen sind unverbindlich. Werbeträger können aus den Werbekampagnen selbst auswählen, an welchen Werbekampagnen sie teilnehmen möchten. Das Entgelt des Werbeträgers, für die Teilnahme an einer Werbekampagne, durch die Erstellung eines Werbebeitrags, sind festgelegt und nicht verhandelbar. Die notwendigen Daten zur Höhe des Entgeltes und die Beschreibung des Produktes werden auf einer Angebots-Seite für alle Werbekampagnen zur Verfügung gestellt.
(c) Der Werbeträger kann aus verschiedenen Kampagnen wählen und durch Betätigen des Buttons „Promote“ an einer dieser Werbekampagnen teilnehmen. Durch die Betätigung des Buttons „Promote“ stimmt der Werbeträger den Bedingungen dieser Werbekampagnen und den Bedingungen dieser AGB zu.
(d) Im Anschluss erhält der Werbeträger eine Teilnahmebestätigung und weitere Informationen über die Werbekampagne innerhalb der Plattform. Daraufhin kann der Werbeträger unverzüglich mit der Erstellung des Werbebeitrags beginnen. Der Werbebeitrag muss den AGB von muvid entsprechen (siehe auch §5).
(e) Mit der Teilnahme an einer Kampagne verpflichtet sich der Werbeträger dazu, den geforderten Werbebeitrag innerhalb von 72 Stunden herzustellen und auf seinem TikTok-/Social-Media-Profil zu veröffentlichen. Nach der Veröffentlichung muss der Werbetreibende muvid unverzüglich auf die Veröffentlichung des Werbebeitrags, durch das Einreichen eines TikTok-Links, hinweisen.
(f) Wird der Werbebeitrag nicht innerhalb von 72 Stunden veröffentlicht und bei muvid durch Übermittlung eines Video-Links eingereicht, verfällt die Teilnahme und der Anspruch auf Vergütung des Werbeträgers. In diesem Fall ist eine erneute Teilnahme an der Werbekampagne möglich, insofern die Werbekampagne in diesem Zeitraum nicht bereits beendet wurde.
(g) Veröffentlichte Werbebeiträge müssen mindestens für 90 Tage auf dem Account des Werbeträgers öffentlich zu sehen sein. Die Werbebeiträge dürfen nur mit der ausdrücklichen Genehmigung von muvid vorzeitig vom TikTok-/Social-Media-Profil des Werbeträgers entfernt werden.
(h) Dem Werbeträger ist es nicht gestattet, muvid zu umgehen und weitere Angebote, bezüglich den Werbekampagnen auf muvid, an die Unternehmen heranzutragen.
(i) Der Werbeträger überträgt muvid und dem Unternehmen an dem von ihm erstellten Werbebeitrag die örtlich und zeitlich unbeschränkten, non-exklusiven und übertragbaren Verwertungsrechte zur weiteren Nutzung (physisch und non-physisch). Mit der Bezahlung des Entgeltes gem. §4 ist auch die vorgenannte Rechteübertragung vollständig abgegolten.
(j) Die Werbeträger können von muvid jederzeit von Werbekampagnen ausgeschlossen werden.
§4 Entgelt und Bezahlung des Werbeträgers
(1) Das Entgelt der Werbeträger wird bei den Werbekampagnen aufgeführt. Das aufgeführte Entgelt enthält keine Provision und unterliegt keinen weiteren direkten Abzügen durch muvid. Etwaige sonstige Abzüge unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und den Konditionen der Zahlungsanbieter (z.B. PayPal).
(2) Das Entgelt für die einzelnen Werbebeiträge wird dem Werbeträger erst nach der Publikation des Werbebeitrags und der erfolgreichen Qualitätskontrolle durch muvid in seinem TikTok-/Social-Media-Profil als Guthaben gutgeschrieben.
(3) Entspricht ein Werbebeitrag nicht den Qualitätskriterien (siehe §5), ist muvid berechtigt, die Vergütung des Werbeträgers zu unterlassen bzw. so lange auszusetzen, bis der jeweilige Werbebeitrag den Qualitätskriterien entspricht.
(4) Der Werbeträger kann eine Auszahlung seines Entgelts ab einem Guthaben von mindestens 25$ (US-Dollar) beantragen.
(5) Für eine Auszahlung des Entgelts ist der Werbeträger verpflichtet, alle nötigen Rechnungsinformationen wahrheitsgemäß innerhalb der Plattform anzugeben. Nur dann kann eine korrekte automatische Rechnungserstellung und Auszahlung durch muvid getätigt werden.
(6) Die Auszahlung und Rechnungsstellung kann vom Werbeträger über die Plattform, durch Betätigen des “Pay Me Now“ Buttons, veranlasst werden. Die Auszahlung erfolgt in US-Dollar, EURO oder einer anderen gewählten Währung.
(7) Bezahlt werden die Werbeträger via PayPal innerhalb von 5 Werktagen. Hierfür muss der Werbeträger vorab seine vollständigen persönlichen Rechnungsinformationen (wie beispielsweise Name, Steuer-Identifikationsnummer, VAT und Anschrift) bei muvid angeben. Erfolgen die Rechnungsinformationen nicht vollständig, ist muvid berechtigt die Auszahlung so lange auszusetzen bis sämtliche erforderliche Informationen im Rahmen der Plattform vom Werbeträger zur Verfügung gestellt wurden.
(8) Der Werbeträger ist für die Versteuerung der von muvid ausbezahlten Gelder selbst verantwortlich.
§5 Beschaffenheit der Werbebeiträge (Qualitätsstandards)
(1) Die Werbebeiträge sind durch den Werbeträger eigenständig und auf eigene Gefahr erstellte Kurzvideos, welche auf der Social-Media-Plattform TikTok veröffentlicht werden. Insbesondere auf dem Profil des muvid-Nutzers, das er entsprechend bei seinem muvid Profil verifiziert hat.
(2) Die Kurzvideos sind im 9:16 Format und in hochwertiger Bildqualität (min. 720p) zu erstellen.
(3) Die Kurzvideos müssen einzigartig und mindestens 15 Sekunden lang sein (keine Standbilder oder bereits existierende Videos).
(4) Die zu bewerbenden Inhalte (Musik- & Audioinhalte) müssen deutlich zu hören und klarer Bestandteil des Werbebeitrags sein. Es muss immer der original Audioinhalt (zu bewerbender Inhalt) verwendet werden. Eine vermischung des Audioinhalts mit anderen Sounds kann zum ausschluss des Werbebeitrags führen
(5) Die Werbebeiträge müssen den Community Richtlinien der Social-Media-Plattformen (TikTok) entsprechen.
(6) Der Werbeträger ist verpflichtet, die Hashtags der Werbekampagne in der Beschreibung seines Werbebeitrags zu verwenden.
(7) Doppelwerbung/Mehrfachwerbung bei einzelnen Werbebeiträgen ist untersagt. Das bedeutet, ein Werbeträger darf in einem Beitrag nicht mehrere Produktplatzierungen vornehmen (z.B. Musik und Kleidungsstücke gleichzeitig in einem Werbebeitrag bewerben).
§6 Mangelhafte Werbebeiträge
(1) Sofern ein Werbebeitrag gegen die Bedingungen der Werbekampagnen oder Vorgaben aus §5 oder gegen die Communitiy Richtlinien der Social-Media Plattformen verstößt, behält sich muvid vor, diesen Werbebeitrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(2) Die Ablehnung eines Werbebeitrags kann dazu führen, dass der Werbeträger
(a) aufgefordert wird, einen neuen Werbebeitrag, entsprechend den Anforderungen aus §5, zu erstellen und einzureichen. Wird der neue Werbebeitrag innerhalb von 72 Stunden vom Werbeträger eingereicht und von muvid angenommen, wird dem Werbeträger das Entgelt gutgeschrieben.
(b) von der Kampagne ausgeschlossen wird. In diesem Fall erlischt der Vergütungsanspruch des Werbeträgers. Gleiches gilt, wenn muvid erst nachträglich von einem Verstoß durch den Werbeträger erfährt. Für diesen Fall behält sich muvid ausdrücklich vor, die bereits an den Werbeträger gezahlte Entgelt zurückzuverlangen. Unabhängig davon behält sich muvid vor, etwaige darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche gegen den Werbeträger geltend zu machen.
§7 Rechte und Verpflichtungen von Werbeträgern und Unternehmen
(1) Dem Werbeträger ist es nicht gestattet, die Werbebeiträge vor der angegebenen Frist von seinem Social-Media-Kanal zu löschen. Diese Frist beträgt 90 Tage.
(2) Die Übertragung eines Accounts ist nur zulässig, wenn der Werbeträger zuvor von muvid die schriftliche Zustimmung erhalten hat (E-Mail ausreichend).
(3) muvid kann Werbeträgern die Nutzung der Plattform verbieten. Besonders dann, wenn die öffentliche Präsenz oder die Äußerungen des Werbeträgers geschäftsschädigend und unmoralisch sind und/ oder gegen die öffentliche Ordnung und/ oder gegen die guten Sitten verstoßen.
(4) Der Werbeträger hat die Kennzeichnung von Werbung auf den jeweiligen Plattformen selbstständig vorzunehmen. muvid kann bei fehlender Kennzeichnung nicht belangt werden. Der Werbeträger hält muvid in diesem Zusammenhang von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
§8 Urheberschaft
(1) muvid und die Unternehmen dürfen die Werbebeiträge der Werbeträger örtlich und zeitlich unbegrenzt nutzen. Der Werbeträger wird als Urheber von muvid anerkannt. muvid und die Unternehmen erhalten uneingeschränkt alle Verwendungsrechte vom Urheber (siehe auch §3 (i)).
(2) Der Werbeträger sichert zu, dass er bei allen Materialien, die er zur Erstellung des Werbebeitrags verwendet, über die nötigen Rechte verfügt. Als Beispiel dienen Bild- oder Videomaterial. Der Werbeträger garantiert insoweit, dass der von ihm erstellte Werbebeitrag nicht gegen Rechte Dritter verstößt (insbesondere Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte und Designrechte) und erforderliche Einwilligungen von Beteiligten eingeholt wurden.
(3) Der Werbeträger ist darüber hinaus verpflichtet, keine illegalen Materialien bei der Herstellung der Kampagne zu verwenden.
(4) muvid kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn der Werbeträger gegen eine der oben genannten Regelungen verstößt. muvid haftet des Weiteren nicht gegenüber Dritten, wenn der Werbeträger eine Verletzung gegenüber Dritten begeht.
§9 Gewährleistung
(1) Bei einer Unterbrechung des Service von muvid entsteht kein Ausfallanspruch gegenüber den Werbeträgern und den Unternehmen. Der Werbeträger hat insoweit keinen Anspruch auf eine kontinuierliche Verfügbarkeit der Plattform und des Service. Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz bei Ausfall der Plattform und des Service, gleich aus welchen Gründen. muvid ist jedoch bemüht, einen störungsfreien Betrieb der Plattform anzubieten. Dies beschränkt sich naturgemäß auf Leistungen, auf die muvid einen Einfluss hat. Der Werbeträger erkennt insoweit an, dass eine vollständige lückenlose Verfügbarkeit der Plattform nicht durchgehend technisch realisierbar ist. muvid bemüht sich jedoch, die Plattform so dauerhaft wie möglich verfügbar zu halten. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
(2) Die gesetzlichen Vorschriften gelten, solange es in den AGB nicht anders beschrieben ist.
(3) muvid übernimmt keine Gewähr für die korrekte Auffassung der Daten.
(4) Der Werbeträger verpflichtet sich dazu, das Produkt gemäß den Anforderungen von muvid einschließlich der Anforderungen der jeweiligen Social-Media-Plattform herzustellen.
§10 Haftung
(1) muvid haftet für grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz und bei Personenschäden uneingeschränkt. Die Haftung ist auf den Schaden des Vertrags beschränkt.
(2) muvid haftet nicht für den Verlust von Daten.
(3) Des Weiteren haftet muvid nicht für die Inhalte der Unternehmen und der Werbeträger.
(4) muvid haftet nicht für fehlende Werbekennzeichen auf den Social-Media-Kanälen der Unternehmen und des Werbeträgers. Hierfür ist der Werbeträger selbstverantwortlich und hält muvid in diesem Zusammenhang von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
(5) Bei dem Versand von Materialien der Unternehmen an den Werbeträger übernimmt muvid keine Haftung (Transportschäden, Diebstahl etc.).
(6) Der Werbeträger haftet gegenüber muvid für Verstöße gegen die AGB.
§11 Geheimhaltung
- Der Werbeträger hat über die Vertragsinhalte Stillschweigen zu wahren und ihm übermittelte Informationen geheim zu halten.
- Der Werbeträger darf keine geschäftsrelevanten Informationen öffentlich publizieren.
§12 Datenschutz
(1) muvid wird die Daten der Unternehmen und Werbeträger ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung verwenden und keine Daten an hierbei unbeteiligte Dritte weitergeben..
(2) Die Werbeträger können ihre Daten auf muvid einsehen, anpassen oder entfernen.
(3) Weitere Informationen zum Datenschutz lassen sich der Datenschutzbestimmung von muvid entnehmen.
§13 Abschlussbestimmungen
(1) Auf alle Verträge findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Bei Differenzen aus Vertragsverhältnissen ist der Gerichtsstand Bochum.
(3) muvid behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen, Ergänzungen oder Neufassungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden den Werbeträgern rechtzeitig vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Werbeträger nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Information schriftlich (E-Mail genügt), gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als genehmigt.
(4) Wenn einzelne Regelungen der AGB nicht wirksam sein sollten, besteht die Wirkung der restlichen AGB trotzdem. Unwirksame Punkte werden durch gesetzliche Regelungen ersetzt.
(5) muvid ist berechtigt, diesen Vertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten auf ein anderes Unternehmen zu übertragen. Die Übertragung wird 30 Tage, nach Mitteilung an den Werbeträger, wirksam. Bei der Übertragung dieses Vertrages auf ein anderes Unternehmen steht dem Werbeträger ein Sonderkündigungsrecht zu, welches innerhalb von einer (1) Woche nach Mitteilung schriftlich gegenüber muvid ausgeübt werden muss (E-Mail ausreichend).